Was ist Schuldenberatung?
Wir bieten verschuldeten Einzelpersonen, Familien und Haushalten Hilfe zur Selbsthilfe an, um die Ver- bzw. Überschuldung zu beseitigen oder zu verringern.
Schuldenberatung ist Teil einer umfassenden Lebensberatung, daher auch Beratung in sozialen Angelegenheiten und damit persönliche Hilfe. Wir sehen unsere KlientInnen in ihrem sozialen Umfeld und beraten sie unter diesem ganzheitlichen Bild. Die Beratung erfolgt auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit:
- österreichweit
- kostenlos
- vertraulich
Wir arbeiten im öffentlichen Auftrag des BM für Justiz und sind besonderen Qualitätskriterien verpflichtet.
Hier finden Sie die Qualitätskriterien zum Download (384kB).
In einer wissenschaftlichen Studie wurde 2006 nachgewiesen, dass sich Schuldenberatung rechnet: Die ökonomische Evaluierung bestätigte die positiven Effekte der Schuldenberatung auf die soziale und gesundheitliche Situation der SchuldnerInnen, die somit weniger Sozialleistungen in Anspruch nehmen und im Gegenteil (wieder) zu aktiven BeitragszahlerInnen werden. Damit bringt Schuldenberatung der Volkswirtschaft mehr als doppelt so viel, als sie kostet.
zur Kurzfassung der Studie 2006 (100kb)
- Definition: Schulden - Überschuldung
- Was bietet Schuldenberatung?
- Organisation der Schuldenberatungen
- Geschichte und Entwicklung der Schuldenberatungen
Defintion: Schulden - Überschuldung
Unter Schulden versteht man Verbindlichkeiten einer Person gegenüber ihren Gläubigern, die erstere zur Erbringung einer Leistung, wie etwa zur Rückzahlung von Geldbeträgen verpflichten.
Aus Schulden müssen nicht notwendigerweise Schuldenprobleme werden. Bei entsprechender Finanzplanung können diese sogar wirtschaftlich sinnvoll sein. Vor allem bei großen Investitionen wie zum Beispiel der Wohnraumbeschaffung lassen sich Schulden für die meisten Personen kaum vermeiden. Zu Problemen mit Schulden kann es durch eine schlecht durchdachte Finanzplanung, durch unvorhergesehene Einkommenseinbußen, z.B. im Zusammenhang mit Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Scheidung oder durch unerwartete zusätzlich notwendige Ausgaben kommen.
So können aus Schulden Schuldenprobleme und daraus Überschuldung und somit Zahlungsunfähigkeit werden. Zahlungsunfähigkeit ist die Unmöglichkeit, die fälligen Schulden auch unter Verwertung des vorhandenen Vermögens binnen einer angemessenen Frist zurückzahlen zu können.
Was bietet Schuldenberatung?
Schuldenberatung erfüllt rechtliche, wirtschaftliche, psychosoziale und präventive Aufgaben. Bei der Lösung des Problems konzentrieren wir uns auf wirtschaftliche und rechtliche Aspekte; psychosoziale Begleitung und auch individualpräventive Maßnahmen beziehen wir aber mit ein. Schuldenberatung bietet Hilfe primär zur Selbsthilfe an.
a. Rechtliche Schuldenberatung
Schuldenberatung erkennt rechtliche Probleme und gewährleistet notwendige Zusammenarbeit mit Gläubigern, RechtsanwältInnen und Gerichten. Nach der Insolvenzordnung (§ 192 IO) kann sie KlientInnen auch in Schuldenregulierungsverfahren ("Privatkonkurs") vertreten.
b. Wirtschaftliche Schuldenberatung
Wir beraten beim Haushaltsbudget und unterstützen bei der Erstellung von Sanierungsplänen.
c. Psychosoziale Schuldenberatung
Psychische und soziale Probleme, die die eigene Lösungskompetenz und die Lösungskapazitäten übersteigen, sind Aufgabe der darauf spezialisierten Institutionen. Bei Bedarf wird an diese verwiesen.
d. Präventive Schuldenberatung
Schuldenberatung leistet zudem Präventivarbeit in Form von Bildungsaufgaben. Wir wollen "mündige KonsumentInnen" fördern. Mehr zur präventiven Schuldenberatung auch in der Informationsdatenbank unter dem Thema "Prävention" sowie im Bereich Prävention dieses Webportals.
Zu weiteren Informationen über Organisation und Geschichte der Schuldenberatungen.