Häufige Fragen
Wie komme ich zu einem Beratungsgespräch?
Setzen Sie sich telefonisch mit einer Schuldenberatung in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrem Bundesland, die Ihrem Wohnort am nächsten gelegen ist. Einige Beratungsstellen haben regelmäßige Sprechtage, an denen Sie auch ohne Termin ein erstes Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin führen können. Ebenso bieten manche Beratungsstellen Informationsveranstaltungen.
Näheres erfahren Sie telefonisch bei den regionalen Beratungsstellen (siehe Österreichkarte rechts).
Welche Unterlagen soll ich zum Beratungsgespräch mitbringen?
Je besser vorbereitet Sie auf das Gespräch sind, umso effektiver kann gearbeitet werden. Sie sollten alle Unterlagen Ihre Einkommens- und Ihre Schuldensituation betreffend mitbringen.
Das sind z.B. Schreiben von Gläubigern, Rechnungen, Mahnungen, Klagen, Zahlungsbefehle u.ä. sowie Einkommensnachweise. Die Beratungsstellen haben Listen aufliegen, in die Sie ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Ihre Schulden übersichtlich eintragen können. Derartige Listen sollten Sie bereits ausgefüllt mitbringen.
Die BeraterInnen unterstützen Sie aber auch, wenn Sie keinen vollständigen Überblick mehr über Ihre Situation haben.
mehr konkrete Tipps zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Die Beratungsstellen werden von der öffentlichen Hand gefördert.
Was macht die Schuldenberatung, was muss ich selber tun?
Schuldenberatungen bieten Hilfe nach dem sogenannten "Selbsthilfeprinzip" an. Das heißt, dass Sie grundsätzlich selber aktiv sein müssen. Insoweit es aber die individuelle Situation erfordert, wird die Schuldenberatung Sie unterstützen. Alle Verhandlungen erfolgen grundsätzlich nur in Absprache mit Ihnen.
Die Grundsätze in der Schuldenberatung?
- Freiwilligkeit
Wichtig sind Motivation und Mitarbeit. - Die Schuldenberatung gewährt keine finanzielle Unterstützung, vermittelt keine Kredite und übernimmt auch keine Bürgschaften.
- Als seriöser Partner für SchuldnerInnen und Gläubiger sind Schuldenberatungen zu Fairness und Verschwiegenheit verpflichtet.
- Alle Schulden sowie auch das gesamte Einkommen und alle Ausgaben müssen offengelegt werden.
- Verlässlichkeit bei Terminen und sonstigen Vereinbarungen wird erwartet.
- Lösungswege werden gemeinsam erarbeitet, bei mangelnder Mitarbeit kann die Beratungsstelle das Beratungsverhältnis abbrechen.
- Angestrebt werden möglichst umfassende und dauerhafte Gesamtlösungen.
Was ist ein Privatkonkurs, wie funktioniert dieser?
Häufige Fragen zum Privatkonkurs werden u.a. auf der Privatkonkurs-Seite der staatlich anerkannten Schuldnerberatung OÖ beantwortet. Dort stehen auch ein Diskussionsforum und ein Wörterbuch zur Verfügung: www.privatkonkurs.at
Details zu den Aufgaben von SchuldnerInnen im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens und die Zusammenarbeit mit der asb als Treuhänderin erfahren Sie im Bereuch Treuhand/SchuldnerInnen
