Wissenswertes für Gerichte

ISO 9001:2008 zertifiziert

ALLE Verfahren (auch komplexe) werden zum STANDARDTARIF (§ 204 IO) und mit großer PROFESSIONALITÄT abgewickelt

Die asb ist seit 1995 österreichweit als Treuhänder tätig und wurde seither in mehr als der Hälfte aller bisherigen Abschöpfungsverfahren zum Treuhänder bestellt.

Wir arbeiten nach dem aktuellsten Qualitätsstandard für Non-Profit Einrichtungen und sind ISO 9001:2008 zertifiziert. Alle Abläufe werden daher entsprechend evaluiert und laufend verbessert, auch auf hohe Qualifikation durch professionelle Aus- und Fortbildung aller MitarbeiterInnen wird großer Wert gelegt.

Seit 1995 verwenden wir ein ständig weiter entwickeltes, speziell auf Abschöpfungsverfahren abgestimmtes EDV-Programm.

Wir wickeln auch komplexe Verfahren zum Standardtarif nach § 204 IO ab.

ALLE Verfahrensbeteiligten erhalten jederzeit konkrete AUSKÜNFTE

Als Teil unseres umfassenden Services bieten wir über die gesetzlichen Leistungen des § 203 IO jederzeit konkrete Auskünfte an alle Verfahrensbeteiligten (Gläubiger, VertreterInnen, Drittschuldner etc.) an.

Wir sind auf verschiedenen Ebenen um enge Zusammenarbeit mit der Justiz bemüht:

Die asb ist außerordentliches Mitglied der Rechtspflegervereinigung und Mitglied in BMJ-Arbeitsgruppen zu Insolvenz- und Exekutionsreformen.

RichterInnen und RechtspflegerInnen werden regelmäßig als ReferentInnen bei asb-Seminaren tätig.

Die Teilnahme an Konkurstagsatzungen ist Teil der Ausbildung der MitarbeiterInnen in der Treuhandabteilung.

ALLE SchuldnerInnen sind bestens informiert

Alle SchuldnerInnen erhalten ohne eigene Beantragung eine jährliche Rechnungslegung.

SchuldnerInnen, die ein Jahr und drei Monate vor Verfahrensablauf unter der 10%-Quote sind, erhalten eine entsprechende Information (Frühwarnsystem).

Im Krisenfall werden SchuldnerInnen direkt kontaktiert und motiviert, um einen weiteren reibungslosen Ablauf sichern zu können.

Benötigte Unterlagen bei der Bestellung zum Treuhänder

Folgende Unterlagen benötigen wir für die Abwicklung von Treuhandschaften:

  • Beschluss über die Bestellung zum Treuhänder (einfache Post)

    TIPP: sehr bewährt hat sich im Bestellungsbeschluss der Zusatz:
    Mit diesem Beschluss ergeht die Aufforderung an die Gläubiger, dem Treuhänder binnen 14 Tagen die Kontoverbindung zur Durchführung der Verteilung bekannt zu geben.

  • Vermögensverzeichnis, aus dem auch der aktuelle Drittschuldner hervorgehen soll
  • Anmeldungsverzeichnis, aus dem die tatsächlich anerkannten Beträge klar ersichtlich hervorgehen (zurückgezogene Bestreitungen z.B. sollten im Anmeldungsverzeichnis vermerkt sein).
  • Beschlüsse über Massekosten

Kontakt Treuhandabteilung

ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2 b
4020 Linz

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