Treuhänder im Abschöpfungsverfahren
Die Aufgaben und Rechte des Treuhänders sind in der Insolvenzordnung geregelt.
Der Treuhänder wird durch gerichtlichen Beschluss bestellt und ist im Auftrag des Gerichts tätig. Er hat den Drittschuldnern (Dienstgeber der SchuldnerInnen) die Abtretung des pfändbaren Einkommens mitzuteilen, die einlangenden (pfändbaren) Beträge anzulegen und einmal jährlich innerhalb der ersten acht Wochen jedes Kalenderjahres an die Insolvenzgläubiger zu verteilen. Über die Verteilung hat er den Gerichten und auf Antrag den SchuldnerInnen zu berichten (Rechnungslegung).
Der Treuhänder hat grundsätzlich keine Überwachungsfunktion über die SchuldnerInnen.
Leistungen der asb
Promptes und umfassendes Service
Anfrage- und Telefonservice für RechtspflegerInnen, Gläubiger, Dienstgeber und SchuldnerInnen. Freiwillige Zusatzleistungen wie Frühwarnsystem und jährliche Rechnungslegung an alle SchuldnerInnen, sowie unterjährige Abrechnung bei Erreichen der 50%-Quote.
Bestellungen aus allen Bundesländern
Seit Beginn des Privatkonkurses werden Bestellungen aus ganz Österreich im schriftlichen und telefonischen Austausch zwischen Gerichten und Treuhänder erledigt. Die gute und bewährte Zusammenarbeit mit Gerichten und RechtspflegerInnen in ganz Österreich sichert eine optimale Abwicklung.
Verteilung und Rechnungslegung
Die Verteilung der Gelder erfolgt in den ersten acht Wochen des Kalenderjahres. Die Rechnungslegungen werden nach Abschluss der Verteilungen bis spätestens Ende Februar gesammelt an alle Gerichte und standardmäßig auch an alle SchuldnerInnen verschickt.
Frühwarnsystem
Durch ein von der asb entwickeltes Frühwarnsystem werden SchuldnerInnen, deren Restschuldbefreiung gefährdet ist, ein Jahr vor Ablauf der Abtretungserklärung – im Bedarfsfall noch einmal drei Monate vor Beendigung – über die Quote und den Fehlbetrag auf eine Restschuldbefreiung informiert.
Umfassende Evaluierung
Die von uns betreuten Abschöpfungsverfahren werden statistisch ausgewertet. Dies dient der Verbesserung von Abläufen in der Abwicklung der Treuhandschaften. Vorschläge der Dachorganisation asb zur Stärkung der Position des Treuhänders wurden z.B. in den Konkurs- und Insolvenzordnungsnovellen berücksichtigt.
Alle MitarbeiterInnen der Treuhandabteilung der asb finden Sie im Bereich über asb
