Wissenswertes für SchuldnerInnen

Aufgaben des Treuhänders

Als gerichtlich bestellter Treuhänder haben wir die Aufgabe, Ihren Dienstgeber vom Abschöpfungsverfahren zu verständigen, die pfändbaren Teile Ihres Einkommens anzulegen und jährlich an die Gläubiger zu verteilen.

Wir errichten dazu ein eigenes Treuhandkonto, auf das Ihr Dienstgeber das pfändbare Einkommen einzuzahlen hat. Die konkrete Kontoverbindung teilen wir Ihnen, dem Dienstgeber und dem Gericht in einem eigenen Schreiben mit.

Ihre Aufgaben als SchuldnerIn

Solange Sie sich im Abschöpfungsverfahren befinden, haben Sie aufgrund der Bestimmungen in der  Insolvenzordnung sogenannte „Obliegenheiten“ zu beachten, damit Sie nach Ablauf des Verfahrens von den restlichen Schulden befreit werden können.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang daher insbesondere folgende Punkte:

Teilen Sie uns und dem Gericht Änderungen Ihres Arbeitsplatzes, der bezugsauszahlenden Stelle oder Ihrer Einkommenshöhe unverzüglich schriftlich (Post, Fax, E-Mail – unsere Kontaktdaten siehe rechts) mit. Dies betrifft sowohl tatsächliche Änderungen Ihres Arbeitsplatzes (anderer Dienstgeber, Arbeitslosengeldbezug beim AMS) als auch Änderungen Ihres Arbeitsbezugs, z.B. Bezug von Krankengeld von der Gebietskrankenkasse wegen längerem Krankenstand. Sie können für Mitteilungen folgendes Formular verwenden. Änderungsmeldung (PDF, 452KB)

Die Pfändungsberechnung führt Ihr Dienstgeber durch. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Lohnzettel, ob die pfändbaren Bezüge ausgewiesen sind und an uns als Treuhänder abgeführt werden. Zur korrekten Berechnung des Existenzminimums teilen Sie Ihrer Lohnverrechnung die Unterhaltspflichten mit, für die Sie zu sorgen haben.

Informieren Sie uns und das Gericht über jeden Wohnsitzwechsel während des Verfahrens. Sie können für die Mitteilung eines Arbeitsplatz- oder Wohnsitzwechsels an uns und das Gericht folgendes Formular verwenden oder dies formlos schriftlich per Post, Fax oder E-Mail (unsere Kontaktdaten siehe rechts) mitteilen. Änderungsmeldung (PDF, 452KB)

Während des Abschöpfungsverfahrens dürfen Sie an Insolvenzgläubiger keine direkten Zahlungen leisten, sondern nur an uns als Treuhänder. Dies gilt auch für Insolvenzgläubiger, die sich nicht am Insolvenzverfahren beteiligt haben und nachträglich Forderungen gegen Sie geltend machen.

Beachten Sie, dass Sie während des Abschöpfungsverfahrens keine neuen Schulden machen dürfen.

Wenn Sie im Laufe des Abschöpfungsverfahrens Vermögen erben oder geschenkt erhalten, teilen Sie das mit, da solches Vermögen herauszugeben und an die Gläubiger zu verteilen ist.

Wenn Sie während des Verfahrens eine Vorladung des Insolvenzgerichts erhalten, gehen Sie unbedingt hin, da ansonsten das Verfahren eingestellt werden kann.

Wir verteilen jährlich innerhalb der ersten acht Wochen des Jahres die eingegangenen Beträge an Ihre Gläubiger. Sie erhalten darüber von uns jährlich eine Aufstellung der bei uns eingelangten und an die Gläubiger verteilten Beträge (= Rechnungslegung).

Die Vergütung des Treuhänders beträgt gemäß Insolvenzordnung 6% der einlangenden Beträge, mindestens jedoch EUR 12,- (inkl. 20% USt.) monatlich. Sie wird von den einlangenden Beträgen einbehalten und auf der Rechnungslegung ausgewiesen.

Sie haben Anspruch auf die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn

  • das Abschöpfungsverfahren sieben Jahre gelaufen ist und die Gläubiger mindestens 10% der Schulden zurück erhalten haben oder
  • das Abschöpfungsverfahren mindestens drei Jahre gelaufen ist und die Gläubiger mindestens 50% der Schulden

erhalten haben.

Sie können auch freiwillige Zahlungen leisten, um sicher zu stellen, dass die 10%-Quote erreicht wird. Merken Sie freiwillige Zahlungen bitte am Zahlschein an oder teilen Sie uns das gesondert mit.

Beratungsstellen in Burgenland

Schuldenberatung Burgenland - Eisenstadt / Zentrale

Hartlsteig 2
7001 Eisenstadt

Schuldenberatung Burgenland - Oberwart

Hauptplatz 1
7400 Oberwart

Beratungsstellen in Kärnten

Schuldnerberatung Kärnten – Klagenfurt / Zentrale

Waaggasse 18/3
9020 Klagenfurt

Schuldnerberatung Kärnten – Spittal/Drau

Bahnhofstraße 18, 3. Stock
9800 Spittal

Schuldnerberatung Kärnten – Villach

Bahnhofplatz 8
9500 Villach

Schuldnerberatung Kärnten – Wolfsberg

Freidlgasse 1
9400 Wolfsberg

Beratungsstellen in Niederösterreich

Schuldnerberatung NÖ gGmbH – Zentrale

Herrengasse 1
3100 St. Pölten

Schuldnerberatung NÖ gGmbH – Amstetten

Preinsbacherstraße 45
3300 Amstetten

Schuldnerberatung NÖ gGmbH – Hollabrunn

Babogasse 10
2020 Hollabrunn

Schuldnerberatung NÖ gGmbH – Wr. Neustadt

Kesslergasse 11
2700 Wiener Neustadt

Schuldnerberatung NÖ gGmbH – Zwettl

Landstraße 31/1
3910 Zwettl

Beratungsstellen in Oberösterreich

In Oberösterreich gibt es zwei staatlich anerkannte Schuldenberatungen.

Schuldnerberatung OÖ – Linz / Zentrale

Spittelwiese 3
4020 Linz

SCHULDNERHILFE OÖ – Linz /Zentrale

Stockhofstraße 9
4020 Linz

Schuldnerberatung OÖ – Ried

Bahnhofstraße 38
4910 Ried/Innkreis

Schuldnerberatung OÖ – Steyr

Bahnhofstraße 14/2
4400 Steyr

Schuldnerberatung OÖ– Vöcklabruck

Salzburgerstraße 6
4840 Vöcklabruck

Schuldnerberatung OÖ – Wels

Bahnhofstraße 13
4600 Wels

SCHULDNERHILFE OÖ – Rohrbach

Stadtplatz 16
4150 Rohrbach

Beratungsstellen in Salzburg

Schuldenberatung Salzburg – Stadt Salzburg / Zentrale

Gabelsbergerstraße 27
5020 Salzburg

Schuldenberatung Salzburg – St. Johann

Prof.-Pöschl-Weg 5a
5600 St. Johann

Schuldenberatung Salzburg – Zell am See

Mozartstraße 5
5700 Zell am See

Beratungsstellen in Steiermark

Schuldnerberatung Steiermark GmbH – Graz / Zentrale

Annenstraße 47
8020 Graz

Schuldnerberatung Steiermark GmbH – Kapfenberg

Wienerstraße 60
8605 Kapfenberg

Beratungsstellen in Tirol

Schuldenberatung Tirol – Innsbruck / Zentrale

Wilhelm-Greil-Straße 23/5
6020 Innsbruck

Schuldenberatung Tirol – Imst

Christian-Plattner-Straße 6
6440 Imst

Schuldenberatung Tirol – Wörgl

Bahnhofstraße 37
6300 Wörgl

Beratungsstellen in Vorarlberg

IfS-Schuldenberatung gGmbH – Bregenz / Zentrale

Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz

IfS-Schuldenberatung gGmbH – Bludenz

Klarenbrunnstraße 12
6700 Bludenz

IfS-Schuldenberatung gGmbH – Feldkirch

Schießstätte 14
6800 Feldkirch

Beratungsstellen in Wien

Schuldnerberatung Wien gGmbH

Döblerhofstraße 9, 1. Stock
1030 Wien

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Kontakt Treuhandabteilung

ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2 b
4020 Linz