ASB Treuhandschaften

Die auf diesen Seiten dargestellten Leistungen und Verfahrensdetails beziehen sich auf den reformierten Privatkonkurs. Diese Bestimmungen gelten somit für Abschöpfungsverfahren, die nach dem 17. Juli 2021 beantragt wurden. Sollten Sie Fragen zu laufenden Abschöpfungsverfahren haben, die vor diesem Stichtag beantragt worden sind, wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen (siehe Kontaktinformationen rechts).

Achtung: 

Seit Juli 2021 gibt es Änderungen beim Privatkonkurs. 

  • Mit 1. Juli wurde das Exekutionsrecht geändert. Das wirkt sich auf Menschen aus, die überschuldet sind, aber noch nicht in einem Insolvenzverfahren. 
  • Mit 17. Juli treten zudem Änderungen zum Insolvenzverfahren in Kraft. 
  • Laufende Verfahren sind davon grundsätzlich nicht betroffen.

Die derzeitigen Informationen auf diesen Seiten beziehen diese Änderungen noch nicht ein. Informationen dazu folgen in Kürze.

Folgende Grafik gibt Ihnen einen ersten Überblick:

Zur Grafik: Neue Regeln im Privatkonkurs, ab Juli 2021 (pdf)

  

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Die ASB Schuldnerberatungen GmbH ist seit mehr als 25 Jahren als Treuhänderin in Abschöpfungsverfahren tätig und verfügt somit über viel Erfahrung in der professionellen Abwicklung  dieser Verfahren.

Das zeigt auch die hohe Erfolgsquote: Mit keiner anderen Treuhandschaft endet die Abschöpfung häufiger mit der Restschuldbefreiung. Unsere Website bietet Hintergrundinformationen zum Privatkonkurs sowie spezielle Informationen und Service-Bereiche für alle am Verfahren beteiligten Gruppen.

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Alle Fachbegriffe auf diesen Seiten sind direkt verlinkt mit dem Wörterbuch, in dem wir sie erklären. Sie können im Wörterbuch auch schnell nach Begriffen suchen: zum Wörterbuch

 

 

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