Frauen und Schulden
(01.03.2006) Fast 7.000 Frauen haben 2005 eine Schuldnerberatungseinrichtung in Österreich kontaktiert, mehr als die Hälfte davon ist jünger als 41 Jahre alt, so die Zahlen der aktuellen Statistik der österreichischen Schuldnerberatungen. Der Anteil an Frauen am Klientel der Schuldnerberatungen liegt damit bei rund 40%, ihre durchschnittliche Verschuldung betrug 2005 55.350,- Euro. (Männer: 70.100,-)
Beinahe verdoppelt hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Frauen, für die ein Privatkonkursverfahren eröffnet wurde und zwar von 950 im Jahr 2000 auf 1.787 Frauen im Jahr 2005. Der Frauenanteil an Privatkonkursen von rund einem Drittel blieb weitgehend konstant.
Einkommensnachteile
Gründe für Schuldenprobleme von Frauen liegen nach Angaben der Schuldnerberatungen im geringeren Einkommen von Frauen, gestiegenen Konsumausgaben, und der Haftung als einkommenslose Bürgin, oft auch für Unternehmenskredite.
Nach wie vor verdienen Frauen in Österreich gut 30% weniger als Männer. Gut zwei Dritteln aller Klientinnen der Schuldnerberatungen stehen unter 1.000 Euro im Monat zur Verfügung, mehr als die Hälfte davon muss sogar mit weniger als 662 Euro (= Ausgleichszulagenrichtsatz 2005) auskommen und fällt damit deutlich unter die Armutsgrenze. Mit der Armutsbetroffenheit steigt auch die Gefahr der Verschuldung. Wenn das Einkommen zur Deckung der Fixkosten nicht mehr ausreicht, scheint die Nutzung der offensiv beworbenen Kontoüberziehungsangebote der Banken ein scheinbarer Ausweg. Wenn realistische Aussichten auf Verbesserung der Einkommenssituation fehlen, was aufgrund arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Rahmenbedingungen meist der Fall ist, führt dieser Weg in eine schwer regulierbare Überschuldung.
Informationsmangel bei Bürgschaften
Für mehr als 10% aller SB-Klientinnen führt die Übernahme von Bürgschaften – meist für den Partner oder einen anderen nahen Angehörigen – zu Schuldenproblemen. Viele Frauen sind bei Unterzeichnung einer Bürgschaft gar nicht oder nur unzureichend über die Konsequenzen informiert, z.B. dass diese auch nach Trennung/Scheidung bestehen bleiben. Nicht selten liegt ein unbilliges Missverhältnis zwischen übernommener Haftung und finanzieller Leistungsfähigkeit vor.
Lösungsansätze
Als Lösungsansätze fordern die Schuldnerberatungen Maßnahmen zur Einkommensverbesserung und –sicherung für Frauen und die Anhebung der Sozialleistungen auf ein existenzsicherndes Mindestniveau. Für Personen ohne oder mit geringem Einkommen sollte die Übernahme von Bürgschaften generell nicht möglich sein. Darüber hinaus muss verstärkt in die finanzielle Allgemeinbildung investiert werden.
Informationen zur Einkommensarmut von Frauen finden Sie auf der Website der Armutskonferenz