Starker Anstieg an Arbeitslosen in Schuldenberatungen
(26.02.2010) Arbeitslosigkeit als Grund von Überschuldung ist beim Klientel der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich 2009 von 19 auf 27% gestiegen. Insgesamt wurden 52.600 Personen beraten.
"Die Krise ist in den Schuldenberatungen deutlich angekommen", so Hans W. Grohs, Geschäftsführer der Schuldenberatungs-Dachorganisation asb, der mit Blick auf die Entwicklungen in den zehn staatlich anerkannten Beratungseinrichtungen in Österreich einen weiter steigenden Bedarf an Schuldenberatung und -regulierung für 2010 erwartet. "Entsprechende Personalaufstockungen in den Schuldenberatungen und Erleichterungen im Privatkonkurs sind deshalb Gebot der Stunde", appelliert Grohs an die Regierungsparteien, im Rahmen der bevorstehenden Regierungsklausur die Umsetzung überfälliger Privatkonkursreformen dringend auf die Agenda zu setzen.
Aktuelle Daten des Kreditschutzverbands zeigen, dass der Anteil an Arbeitslosen aufgrund von Unternehmensinsolvenzen dramatisch zunimmt, allein im Jänner 2010 haben über 3.000 Personen aus diesem Grund ihren Arbeitsplatz verloren. "Bis die Betroffenen ihren Weg in die Schuldenberatung finden, vergeht meist einige Zeit, in der diese auf einen neuen Job hoffen und versuchen, ihre Schuldenprobleme selbst zu lösen", erklärt Grohs die verzögerten Auswirkungen der Krise auf die Beratungsstellen.
Dringend nötig wäre daher die zügige Umsetzung der schon lange geplanten Erleichterungen im Privatkonkurs. "Vielen der betroffenen Arbeitslosen bleibt zu wenig Einkommen, um in den Privatkonkurs zu gehen", kritisiert Grohs die derzeitigen Regelungen. "Eine Schuldenregulierung wird damit blockiert und die Reintegration in den Arbeitsmarkt weiter erschwert. Das ist weder sozial- noch arbeitsmarkt- noch wirtschaftspolitisch sinnvoll."
Mit Blick auf die bevorstehende Regierungsklausur appellieren die Schuldenberatungen deshalb an die Regierungsparteien, die schon lange geplanten Reformen im Privatkonkurs nun zügig umzusetzen.
Im Mittelpunkt der Reform muss eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf höchstens fünf Jahre stehen. Auch Personen, die aufgrund der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage auf Dauer kein pfändbares Einkommen erzielen können, sollte eine Restschuldbefreiung und somit ein Neustart möglich sein. Diese Neuerung entspräche vergleichbaren Modellen in anderen europäischen Ländern.
Die ASB Schuldnerberatungen GmbH vertritt als Dachorganisation die gemeinsamen Interessen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich.
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