EU-Empfehlung: Zugang zu Basiskonto
(13.09.2011) Am 18. Juli 2011 hat die EU-Kommission eine Empfehlung zum Zugang zu Basiskonten veröffentlicht. Darin fordert sie die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass derlei Konten den VerbraucherInnen zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes in der EU oder ihrer Finanzlage. Nach einem Jahr soll die Lage bewertet und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen, zu denen auch Legislativmaßnahmen zählen, vorgeschlagen werden. Damit sind die ursprünglich für Sommer 2011 angekündigten legislativen und damit verbindlichen Maßnahmen vorerst wieder ein Stück in die Ferne gerückt. Kritik an der unverbindlichen Form der Empfehlung kam von vielen Seiten, auch die asb hatte sich bereits im Vorfeld als Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich mit einem Schreiben direkt an Kommissionspräsident Barroso gewandt: Eine EU-Empfehlung sei zwar ein Zeichen guten Willens auf dem Weg zu einem Recht auf ein Konto, wirklich wirksam könnten jedoch nur verbindliche, gesetzliche Regelungen sein.
zur Empfehlung der EU-Kommission