"Catch me if you can"
(14.11.2011) Unter dem bezeichnenden Titel „Catch me if you can! Geschäfte an der Grenze des Erlaubten" beschäftigte sich die Sektion Konsumentenpolitik des BMASK bei den Wilhelminenberg-Gesprächen 2011 Anfang Oktober mit Internetabzocke, gesetzwidrigen Werbefahrten und unerbetenen Telefonanrufen. Gemeinsames europäisches Vorgehen scheint in all diesen Bereichen ein Gebot der Stunde, um ein entsprechendes Gegengewicht zu den Methoden einzelner „Massenabzocker“ zu erzeugen. Nicht ganz so klar scheint die ebenfalls vorgestellte Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zu Verbraucherrechten zu sein, die zwar vorgibt Verbraucherinteressen vereinheitlichen und stärken zu wollen, letztlich aber auch den grenzübergreifenden Handel im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft forcieren will. Ausgenommen von dieser Richtlinie sind u.a. die Finanzdienstleistungen. Dennoch wird in dieser Richtlinie postuliert gleiche Ausgangsbedingungen für alle Verträge über Finanzdienstleistungen zu schaffen. Eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist in den kommenden zwei Jahren vorgesehen.