OGH-Urteil untersagt Banken einseitige Kostenerhöhung
(15.12.2011) Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG seit 1.11.2009) ist die einseitige Erhöhung der Kosten bei Girokonten entsprechend den Erhöhungen des in den Geschäftsbedingungen vereinbarten Verbraucherpreisindexes (VPI) verboten. Dies bestätigte nunmehr auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). Anlass war eine Gebührenerhöhung der Bawag/PSK. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage eingebracht. Wollen Kreditinstitute in Zukunft ihre Preise anheben, müssen sie ihre KundInnen zwei Monate vor Inkrafttreten der Erhöhung informieren. KontoinhaberInnen haben dann die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder den Vertrag zu kündigen. Ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung von KundInnen ist eine Erhöhung der Kosten in Zukunft nicht mehr möglich.