Kindergeld teilweise pfändbar
(13.03.2012) Mit 1. Jänner 2012 ist die Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft getreten, wonach das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu den beschränkt pfändbaren Forderungen zu zählen ist. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld ist nicht pfändbar.
zum BGBI Nr. 139/2011