Entwurf zu Privatkonkursreform im April
(13.03.2012) Nach fast 14 Monaten Pause nahm die Arbeitsgruppe Privatkonkurs im Justiziminsterium am 22. Februar wieder ihre Gespräche in Sachen Novellierung des Privatkonkurses auf. Neben der Schuldnerberatung Wien und der asb beteiligten sich unter anderem VertreterInnen aus den Sektoren Banken, Wirtschaft, RechtsanwältInnen, Arbeiterkammer und Gericht. Schwerpunkt der Diskussion war eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens, die Reduktion der 10%-Quote als Erfordernis für die Restschuldbefreiung sowie ein neuer ausgeweiteter Katalog an Rechtfertigungsgründen (ehemals Billigkeitsgründe). Aus Sicht der Schuldenberatungen war die Sitzung ergiebig. Seitens des Ministeriums wurde zugesagt, einen Entwurf zum Abschöpfungsverfahren NEU bereits anlässlich der kommenden Sitzung am 25. April vorzulegen.