Weitere Gespräche zur Privatkonkursreform
(09.05.2012) Ende April fand eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe Privatkonkurs im Justizministerium statt. Der jüngste Vorschlag der Richtervereinigung für eine flexiblere und einfachere Gestaltung des Privatkonkurses mit Restschuldbefreiung auch für Personen mit einem Einkommen unter der Pfändungsgrenze (PensionistInnen, AlleinerzieherInnen oder gering bezahlte Arbeitskräfte…) wurde von Seiten der Wirtschaft, die weiter auf der europaweit fast einzigartigen Mindestquote für Privatpersonen beharrt, für zu wenig abschreckend gehalten und damit vorerst vom Tisch gewischt.
Damit werden bei der nächsten Sitzung im Juni wieder Detailfragen des österreichischen Privatkonkurses zur Sprache kommen. "Größere, volkswirtschaftlich sinnvolle und humanere Regelungen scheinen anders als im aktuellen Referentenentwurf in Deutschland für Österreich nicht in Sicht", sagt Hans W. Grohs, Geschäftsführer der asb und Teilnehmer der Arbeitsgruppe.
Der Deutsche Referentenentwurf sieht bei einer Restschuldbefreiung ohne Mindestquote in europaweit üblichen fünf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen auch eine verkürzte Laufzeit mit drei Jahren vor. Damit lägen die Bedingungen weit vor den in Österreich geltenden sieben Jahren mit Verlängerungsoption und der Mindestquote von 10%. Jährlich können etwa 800 bis 1.000 Personen dieses Erfordernis aus eigenem pfändbaren Einkommen nicht erreichen, ergeben die Daten der Treuhänder im Abschöpfungsverfahren.