Intelligente Messgeräte zur besseren Kostenkontrolle
(11.06.2012) Bis Ende 2019 müssen mindestens 95% aller Strom-Zählpunkte als sogenannte Intelligente Messgeräte (Smart Meter) ausgestattet sein. Laut im April in Kraft getretener Verordnung des Wirtschaftsministers (Verordnung BGBl II Nr. 138/2012) müssen NetzbetreiberInnen stufenweise den Einbau neuer Zählpunkte (das sind Einspeise- bzw. Entnahmestelle, an denen eine Strommenge messtechnisch erfasst und registriert wird) vornehmen. Diese intelligenten Messgeräte messen den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeitraum zeitnah und verfügen über eine fernauslesbare, in beide Richtungen funktionierende Datenübertragung. Das ermöglicht EndverbraucherInnen ihren Energieverbrauch ständig im Blick zu behalten und Energiesparmaßnahmen zu kontrollieren, weshalb die Smart Meter auch von Schuldenberatungen grundsätzlich positiv bewertet werden. Gleichzeitig sind aber auch weitere Maßnahmen notwendig, um die Energievorsorgung von Personen mit niedrigem Einkommen sicher zu stellen.
zur Verordnung des Wirtschaftsministers