Reform der Insolvenzordnung Deutschland
(12.12.2012) Dem Deutschen Bundestag liegt ein Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vor. Dieser sieht eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren mit einer Quote von 25 Prozent beziehungsweise nach fünf Jahren und Tilgung der Verfahrenskosten vor. Sofern beide Varianten nicht in Frage kommen, bleibt es bei der Regellaufzeit von sechs Jahren. Laut Einschätzung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Berlin soll die Novelle noch vor dem Sommer 2013 in Kraft treten. Regierungsentwurf und Stellungnahmen sind hier nachzulesen.