Weltfrauentag: Hürden beim Privatkonkurs für Frauen
(07.03.2013)
Von den 10.770 im Jahr 2012 beantragten Privatkonkursen entfielen 38 Prozent auf Frauen. Zwischen Beantragung und Erreichen einer Restschuldbefreiung liegt jedoch eine Hürde, die für Frauen oft schwieriger zu meistern ist als für Männer. Denn Frauen verfügen im Schnitt über ein geringeres Einkommen, können daher den Gläubigern nur kleinere Quoten anbieten und laufen damit Gefahr, mit ihrem Konkurs zu scheitern.
Seit drei Jahren diskutieren ExpertInnen eine Reform des Insolvenzrechts, die unter anderem den Zugang zum Privatkonkurs für Menschen mit niedrigem Einkommen erleichtern sollte sowie die Entschuldungsdauer von derzeit sieben Jahren verkürzen. „Hier bedarf es dringend einer Einigung und Umsetzung, denn Österreich hinkt im europäischen Vergleich stark nach“, sagt Hans W. Grohs, Geschäftsführer der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. In keinem anderen europäischen Land mit gerichtlichem Schuldenregulierungsverfahren müssen Überschuldete so lange auf die Restschuldbefreiung warten. Und auch mit der Mindestquote von 10% Rückzahlungserfordernis, eine unüberwindliche Hürde für Menschen mit niedrigem Einkommen aber hohen Schulden, steht Österreich ziemlich alleine da.
Gründe für Überschuldung
Im Jahr 2012 haben mehr als 55.000 Personen Unterstützung von einer staatlich anerkannten Schuldenberatung erhalten, davon waren 22.600 Frauen (41 Prozent).
Arbeitslosigkeit bzw. Einkommensverschlechterung ist bei Frauen (wie auch bei Männern) der Hauptgrund für Überschuldung, mit großem Abstand gefolgt von Umgang mit Geld, Scheidung bzw. Trennung, Bürgschaften und gescheiterter Selbstständigkeit.
Bürgschaften/Mithaftungen spielen bei Männern selten eine Rolle, werden von Frauen aber relativ häufig als Grund für Überschuldung genannt. Zur Absicherung von Krediten des Mannes/Lebensgefährten dient oft die Partnerin als Bürgin. Übernommene Bürgschaften bleiben aber auch über das Beziehungsende hinaus bestehen. Nicht selten liegt ein Missverhältnis zwischen übernommener Haftung und finanzieller Leistungsfähigkeit vor.
Auch verstärkte Armutsbetroffenheit von Frauen erhöht das Risiko für Überschuldung und erschwert eine Regulierung. 443.000 Frauen in Österreich (13 Prozent) leben laut Statistik Austria mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze. Alleinerzieherinnen, Pensionistinnen und Migrantinnen gehören zu den am häufigsten von Armut betroffenen Gruppen.
zur asb-Presseaussendung vom 7.3.2013