Zugang zu Basiskonto in der EU
(10.06.2013) Die EU-Kommission will die Geldinstitute in der EU zu mehr Service und Transparenz verpflichten. Dazu hat sie am 8. Mai einen Richtlinienvorschlag über die Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und den Kontozugang mit grundlegenden Funktionen vorgelegt. Ziel der Richtlinie ist es, den nach Schätzungen der Weltbank etwa 58 Millionen kontolosen VerbraucherInnen in der EU, von denen rund 25 Millionen ein Konto eröffnen wollen, die Vorteile des Binnenmarkts nicht zuletzt durch den gesicherten Zugang zu einem Basiskonto zunutze zu machen. Die Mitgliedsstaaten haben laut Entwurf sicherzustellen, dass mindestens ein Zahlungsdienstleister VerbraucherInnen ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen anbietet. Diese sollen das Recht haben, dieses unabhängig von Wohnsitz und finanziellen Verhältnissen eröffnen zu können. Ein verbindlicher Legislativvorschlag wurde notwendig, zumal sich frühere Initiativen (wie zuletzt die Empfehlung der Kommission im Juli 2011) über den Zugang zu einem Konto aufgrund mangelhafter Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten als nicht zielführend erwiesen haben. Durch transparentere und besser vergleichbare Gebühren sowie erleichterte Verfahren für den Kontowechsel sollen VerbraucherInnen insbesondere auch im grenzüberschreitenden Kontext zu besseren Angeboten und kostengünstigeren Bankkonten kommen. Vorgeschlagen wird eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht binnen eines Jahres.
Dazu auch ein Bericht auf orf.at