Fremdewährungkredit: Banken haften für Beratungsfehler
(12.07.2013) Im Urteil vom 5. April 2013 (8 Ob 66/12 g) bejaht der OGH die Haftung von Banken wegen mangelnder Aufklärung der Kreditnehmer über die Risiken eines Fremdwährungskredits. 2005 wurden die Kläger von der erstbeklagten Vermögensberaterin überredet, ihren zur Wohnungsfinanzierung aufgenommenen Euro-Abstattungskredit in einen CHF-Kredit umzuschulden und eine fondsgebundene Lebensversicherung als Tilgungsträger abzuschließen. Später wurde der Kredit auf Anraten der zweitbeklagten Bank in Yen konvertiert. Die Vermögensberaterin hatte die Kläger nicht ordnungsgemäß beraten. Die Bank haftet, weil ihr bei Vertragsunterzeichnung erkennbar war, dass keine ausreichende Aufklärung über die Risiken stattgefunden hat.