Arbeiterkammer gewinnt Klage gegen T-Mobile
(04.09.2013) Möglicherweise ein richtungweisendes Urteil für die Telefonbranche: Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat beim Handelsgericht Wien gegen neun Klauseln bei T-Mobile geklagt und in acht Fällen Recht bekommen. Dabei geht es beispielsweise um 80 Euro Abschlagszahlung bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages oder die Beschränkung der Einspruchsfrist bei Rechnungen auf drei Monate. Obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat T-Mobile bereits freiwillig einige Klauseln geändert.
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