Sperrgebühren von Bankkarten zulässig?
(07.11.2013) Die Rechtslage, ob Sperrgebühren für verlorengegangene Bankomat- oder Kreditkarten zulässig sind, soll endlich restlos geklärt werden, fordert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Denn eigentlich ist das seit dem Zahlungsdienstgesetz von 2009 nicht mehr der Fall. Der VKI rät, sich bei diesbezüglich anfallenden Kosten bei der betreffenden Bank zu beschweren. "Es ist derzeit die Praxis, dass ganz allgemein diese Gebühr weiter verrechnet wird, und nur denjenigen Konsumenten, die sich bei der Bank beschweren, die Gebühr meist anstandslos ersetzt wird", so Jennifer Wassermann, Zahlungsdienstgesetz-Expertin beim VKI.
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