Umsetzung Verbraucherrechtlinien ausständig
(13.01.2014) Bis 13. Dezember hätte die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, ABl L 304 vom 22. November 2011 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die Umsetzungsbestimmungen sollten national spätestens ab dem 13. Juni 2014 angewendet werden bzw. für Verträge, die nach diesem Datum geschlossen werden, gelten. Österreich hat die Richtlinie bisher nicht umgesetzt, der Republik drohen Geldstrafen. Die Änderungen würden Geschäfte übers Internet und Vertragsabschlüsse außerhalb von Geschäftsräumen betreffen.