Regierung revidiert "GmbH light“
(11.03.2014) Erst mit 1. Juli 2013 war das Mindeststammkapital österreichischer GmbHs von 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt worden. Bei der sogenannten GmbH light mussten nur mehr 5.000 Euro statt 17.500 Euro bar einbezahlt werden. Gesellschaftsgründungen sollten so erleichtert und die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes erhöht werden. Die Folgen dieser Absenkung waren weniger Mindestkörperschaftssteuer, die jährlich fünf Prozent des Mindeststammkapitals beträgt, und die einkommenssteuerfreie Entnahme von Stammkapital bereits bestehender GmbHs. Mit dem Abgabenänderungsgetz 2014 revidiert der Gesetzgeber diese Entscheidung nach nur wenigen Monaten und erhöht das gesetzliche Mindeststammkapital wieder auf 35.000 Euro. Die „GmbH light“ ersetzt er durch Einführung des sogenannten „Gründungsprivilegs": Damit müssen von den 35.000 Euro Mindeststammkapital zunächst nur 5.000 Euro bar einbezahlt werden. Die Differenz auf 17.500 Euro ist durch Stehenlassen des Gewinnes aufzufüllen.
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