Verbesserungen im Verbraucherrecht
(11.03.2014) Österreich war bisher bei der Umsetzung der Richtlinie für EU-Verbraucherrechte aus dem Jahr 2011 säumig. Nun liegt ein Entwurf vor, das Gesetz soll voraussichtlich mit 13. Juni 2014 inkrafttreten. Die wesentlichen Eckpunkte: die Verbesserung der Informationspflicht bei Außergeschäftsraumverträgen (z.B. Haustürgeschäfte) und bei Fernabsatzverträgen (z.B. Webshop, Versandhandel) sowie ein neues Widerrufsrecht (14 Kalendertage statt 7 Werktage).
Zum Gesetzesentwurf