EU-Kommission fordert zweite Chance für Unternehmen

(10.04.2014) Die Europäische Kommission hat Mitte März eine Empfehlung abgegeben, wonach redliche insolvente UnternehmerInnen eine zweite Chance erhalten sollen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten, die negativen Konsequenzen eines Konkurses zu verringern und so künftige Aussichten für eine neue Unternehmensgründung zu verbessern. Dies soll unter anderem durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren geschehen. Die Staaten werden aufgefordert, innerhalb eines Jahres angemessene Schritte zu ergreifen. 18 Monate nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission den Status prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Schuldenberatungen empfehlen der österreichischen Bundesregierung, diese Prinzipien auch auf Privathaushalte umzulegen.
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