Privatkonkursreform in Deutschland

(10.07.2014) Seit 1. Juli 2014 gibt es in Deutschland einige grundlegende Verbesserungen für überschuldete Menschen. Die Mindestdauer des Insolvenzverfahrens wurde von sechs auf fünf Jahre verkürzt und kann auf drei Jahre verringert werden, wenn der/die SchuldnerIn den Gläubigern 35 Prozent Quote und die Verfahrenskosten bezahlt. Eine Mindestquote wie in Österreich gibt es nicht. asb-Geschäftsführer Hans W. Grohs kommentiert die Entwicklung im Kurier: "Die Deutschen haben uns mit ihrem Modell ohne Mindestquote überholt. Jetzt geben sie ihren Leuten einen zusätzlichen Anreiz, noch schneller mit dem Verfahren fertig zu werden." Gläubigerverbände in Österreich verteidigen die Mindestquote, sie sind der Meinung, dass es ohne diese für die SchuldnerInnen keine Motivation zur Rückzahlung gebe. Die Erfahrung der Schuldenberatungen zeigt indes, dass die meisten Betroffenen sehr wohl ein großes Interesse daran haben, wieder schuldenfrei zu leben - denn Schulden stellen eine enorme Belastung dar.
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Ausführliche Analyse in "Die Welt"