Aus für Zahlscheingebühren
(12.09.2014) Nach langjährigem Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein endgültiges Urteil gefällt: Zahlscheingebühren, wie sie von vielen Unternehmen verlangt werden, sind unzulässig. Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) führte im Auftrag des Sozialministeriums ein exemplarisches Verbandsklageverfahren gegen T-Mobile. Der VKI initiierte nun eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung dieser ungerechtgefertigten Entgelte (Deadline: 30. September 2014). Geltend gemacht werden können "Zahlscheingebühren" oder "Bearbeitungsentgelte", die seit 1. November 2009 an ein Unternehmen bezahlt wurden. Laut VKI können über die Jahre gerechnet allein bei Mobilfunkanbietern Beträge von bis zu 150 Euro zusammenkommen, werden alle Verträge erfasst, sogar mehrere hundert Euro. Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) 2009 gilt auch in Österreich das Verbot, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen. Viele Unternehmen missachteten jedoch bewusst die neue Regelung.
WirtschaftsBlatt-Artikel
VKI-Sammelaktion