Familienbeihilfe: Monatliche Auszahlung

(12.09.2014) Als Kuriosum der Auszahlungen von öffentlicher Hand wurde die Familienbeihilfe bisher nur alle zwei Monate überwiesen. Daraus ergaben sich beträchtliche Nachteile für die rund 1,1 Millionen BezieherInnen, zumal wesentliche Rechnungen wie Miete, Versicherungen und Rückzahlungen auch monatlich fällig werden und eine Planung des Haushaltsbudgets somit erschwert wird. Im Mai des Vorjahres hat die Landes-FamilienreferentInnen-Konferenz bereits zum zweiten Mal nach 2009 in einem Entschluss das BMWFJ ersucht, eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe zu ermöglichen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen unterstützten diese Forderung nachdrücklich. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 wurde nun die Reform beschlossen -  ab 1. September wird die Familienbeihilfe monatlich ausbezahlt - eine wichtige Maßnahme, nicht zuletzt für die Überschuldungsprävention.
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