"Verschleiertes Gehalt" pfändbares Einkommen

(12.09.2014) Zum Thema „Verschleiertes Entgelt“ hat der OGH aktuell entschieden: Erbringt ein/e SchuldnerIn in einem ständigen Verhältnis üblicherweise vergütete Arbeitsleistungen ohne oder gegen ein zu geringes Entgelt, kann der Gläubiger bei einer Gehaltsexekution vom Arbeitgeber den Betrag als pfändbares Einkommen verlangen, der sich aus einem angemessenen Entgelt ergibt.
Zum OGH-Entscheid