OGH: Mehr Schutz vor Inkassobüros
(10.10.2014) Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein wichtiges Urteil im Bereich VerbraucherInnenschutz bestätigt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte in seiner Verbandsklage gegen das Inkassounternehmen infoscore austria GmbH verschiedene Klauseln in deren Ratenansuchen bekämpft. Diese sind auf den Rückseiten der von infoscore versendeten Mahnschreiben für die SchuldnerInnen vorformuliert. Laut OGH unterliegen sie eindeutig dem Verbraucherkreditgesetz, das heißt KonsumentInnen haben u.a. ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen sowie ein Anrecht auf Angabe des Effektivzinssatzes. Auch höhere Kostentransparenz wird eingefordert: Das Inkassobüro muss in den Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnissen alle Eintreibungskosten detailliert aufschlüsseln, damit diese für die VerbraucherInnen nachvollziehbar werden. Außerdem darf infoscore nicht ohne entsprechende Vereinbarung zwölf Prozent Verzugszinsen verlangen, sondern nur die gesetzlichen vier Prozent.
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