"GmbH" light vor dem Höchtstgericht

(12.11.2014) Nur wenige Monate nach Einführung der „GmbH light“ im Juli 2013 revidierte der Gesetzgeber im März 2014 die neuen Erleichterungen für Gesellschaftsgründungen. Das gesetzliche Mindeststammkapital wurde wieder von 10.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht und die „GmbH light“ durch das sogenannte „Gründungsprivileg" ersetzt: Damit müssen von den 35.000 Euro Mindeststammkapital zunächst nur 5.000 Euro bar einbezahlt werden. Die Differenz auf die ursprünglich dafür notwendigen 17.500 Euro ist durch Stehenlassen des Gewinnes aufzufüllen. Nach Bedenken von Seiten der Wirtschaft äußern auch Juristen ihre Zweifel an dem neuen Gesetz. Unter anderem sehen sie den Gleichheitsgrundsatz dadurch verletzt, dass derzeit drei verschiedene GmbH-Regime mit unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Stammkapital und Besteuerung existieren. Der Oberste Gerichtshof hat aktuell beim Verfassungsgericht beantragt, die Regelung von Juli 2013 wiederherzustellen.
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