Zwangsversteigerungen online
(08.05.2015) Bereits seit 2008 besteht in Österreich die rechtliche Möglichkeit, Gegenstände, die bei Exekutionen gepfändet werden, online zu versteigern. Erst seit Kurzem macht die Justiz aber tatsächlich von der Regelung Gebrauch. Tablets, Handys und Laptops werden dabei als besonders geeignet bewertet. In Deutschland werden Online-Versteigerungen schon seit 2006 durchgeführt, um einen größeren Bieterkreis zu erreichen. Die Erfahrungen zeigen, dass auch Preisabsprachen nicht möglich sind und dadurch ein Mehrerlös gegenüber den bislang üblichen Versteigerungsformen erzielt werden kann. Im Nachbarland hat die Plattform, mit der die österreichische Justiz nun zusammenarbeitet, zwischen 2006 und 2013 einen Umsatz von mehr als 11,3 Mio. Euro erzielt.
Justiz-Auktion online
Pressemitteilung des Justizministeriums