"Sie haben Rechte" - beim Kreditabschluss!
(25.06.2015) Im Mai hat die EU-Kommission unter dem Titel "Sie haben Rechte" in Österreich eine Informationskampagne zu Konsumentenrechten bei Verbraucherkrediten gestartet. Die Motivation für die Kampagne war eine EU-Studie, in der KonsumentInnen zu ihrem Wissensstand, ihren Einstellungen und ihren Erwartungen zum Thema Verbraucherkredite befragt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass es ein Informationsdefizit gibt und dass die Auswahl von passenden Kreditprodukten als sehr schwierig empfunden wird.
Die Informationsoffensive die sich vor allem an junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren richtet, konzentriert sich auf drei Kernrechte:
- Das Recht auf vorvertragliche Informationen in standardisierter Form: Um KonsumentInnen Vergleiche von Kreditangeboten zu erleichtern, gibt es das EU-Informationsblatt "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite". Dieses enthält die wichtigsten Informationen in einem klaren, standardisierten Format und muss vom Kreditanbieter vor Unterzeichnung des Vertrags vorgelegt werden.
- Das Recht auf Rücktritt binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags: Jede/r Konsument/in kann von einem Kredit innerhalb von zwei Wochen ab Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Kreditsumme plus bereits angefallener Zinsen müssen natürlich zurückgezahlt werden. Der Kreditanbieter behält alle Gebühren ein, die nicht rückerstattbar sind.
- Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung: Das Kreditrecht schützt KonsumentInnen während der gesamten Kreditlaufzeit und gibt die Möglichkeit, Schulden jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen. Der Kreditgeber hat dabei nur in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Entschädigung für entgangene Einnahmen (max. 1 % des vorzeitig zurückbezahlten Betrages).