Basiskonto: Gesetzesentwurf im Herbst
(12.10.2015) Spätestens ab Herbst 2016 haben alle VerbraucherInnen das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto. Das sieht die EU-Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU vor. Während für Österreich ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für Herbst 2015 avisiert ist, liegt in Deutschland bereits ein Entwurf vor. Dieser sieht ein voraussichtliches Inkrafttreten des Gesetzes im Frühjahr 2016 vor, "um die Schaffung eines Anspruchs der berechtigten Verbraucher auf den Abschluss eines Basiskontovertrags nicht bis zum Ende der Umsetzungsfrist … aufzuschieben".
In Österreich haben sich Konsumentenschützer und Banken im Zuge der neuen EU-Richtlinie darauf geeinigt, dass Banken künftig KundInnen warnen müssen, wenn diese über drei Monate stark im Minus sind.
Zum Referentenentwurf des Finanz- und Justizministeriums
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