Gesetzesentwurf zum neuen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
(12.10.2015) Der Entwurf zum neuen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), das die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für VerbraucherInnen 2014/17/EU umsetzt, liegt zur Begutachtung vor. Das Gesetz tritt am 21. März 2016 in Kraft. Es soll sich auf alle hypothekarisch besicherten Kreditverträge und alle Kreditverträge beziehen, die dem Erwerb einer Liegenschaft dienen. Als wesentliche Regelungsbereiche umfasst es detaillierte Informationspflichten des Kreditgebers, Standards bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, die Normierung einer Bedenkzeit für VerbraucherInnen zur Verhinderung von Drucksituationen sowie Sonderregelungen zur vorzeitigen Rückzahlung von Krediten.
Ministerialentwurf auf der Website des Parlaments