Entwurf für Recht auf Basiskonto liegt vor
(13.11.2015) Der Ministerialentwurf zum Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) liegt zur Begutachtung vor. Mit dem neuen Gesetz wird die europäische Zahlungskontenrichtlinie, die den Zugang zu Zahlungskonten für VerbraucherInnen erleichtert, umgesetzt. Besser bekannt ist die Richtline unter dem Begriff "Basiskonto für alle". Künftig sollen Banken auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten kein Konto verwehren können. Die Begutachtungsfrist endet mit 18. Dezember. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen werden eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf abgeben.
Zum Entwurf des VZKG
Beitrag im Wirtschaftsblatt