Kartensperre darf nichts kosten
(13.11.2015) Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Urteil gegen die BAWAG entschieden, dass Banken für das Sperren von Bankomat- oder Kreditkarten keine Kosten verrechnen dürfen. Laut Arbeiterkammer können KundInnen, die ab November 2009 für Kartensperren bezahlen mussten, das Geld rückfordern. Ab diesem Zeitpunkt ist das Zahlungsdienstgesetz gültig. Das Urteil gilt auch für andere Banken.
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