Basiskonto: Schuldenberatungen fordern Änderungen im Entwurf

(18.12.2015) Heute endet die Begutachtungsphase für den Entwurf des Sozialministeriums zum Basiskonto für alle. Eine langjährige Forderung der Schuldenberatungen steht damit kurz vor der Umsetzung. Einige Änderungen im Gesetzesentwurf wären allerdings nötig.

Schuldenberatungen haben täglich mit Menschen zu tun, die über kein Konto verfügen oder ihr Konto nicht nützen können. Dabei ist der Zugang zu einem Konto zentral für eine erfolgreiche Schuldenregulierung.
Der Ministerialentwurf zum Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), der u.a. das "Basiskonto für alle" einführt, liegt seit Anfang November vor. Mit dem neuen Gesetz wird die europäische Zahlungskontenrichtlinie endlich auch in Österreich umgesetzt. Das Basiskonto soll KundInnen ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen. Es beinhaltet keinen Überziehungsrahmen.
Künftig sollen Banken auch sozial und wirtschaftlich Benachteiligten (etwa Menschen in Privatkonkurs, Menschen ohne festen Wohnsitz oder AsylwerberInnen) kein Konto verwehren können. Es soll also ein Recht auf ein Basiskonto geben. Heute endet die Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen haben eine gemeinsame Stellungnahme dazu abgeben.

Weniger Ablehnungsgründe, geringere Kosten
KlientInnen der Schuldenberatungen sind eine wesentliche Zielgruppe des Basiskontos. Für sie gibt es keine andere gesetzlich geregelte Möglichkeit ein Konto zu erhalten. Deshalb fordern die Schuldenberatungen Änderungen bei den geplanten Ablehnungsgründen. Im aktuellen Entwurf wird den Banken zugestanden ein Konto zu verweigern, wenn „das Kreditinstitut gegenüber dem Verbraucher eine gerichtlich festgestellte offene Forderung hat“ und es in der näheren Umgebung eine Filiale einer anderen Bank gibt. Dieser Ablehnungsgrund würde einen Großteil der Klientel der Schuldenberatungen vom Basiskonto ausschließen! Meist haben überschuldete Menschen Schulden bei mehreren Banken und müssten somit auf entfernte Orte ausweichen. Laut EU-Richtlinie ist genau das zu verhindern. Die aktuelle Fassung brächte in dieser Frage keine Verbesserung zum Status Quo.
Ein weiterer Konto-Ablehnungsgrund im Entwurf des Sozialministeriums ist es, wenn „der Verbraucher eine gerichtlich strafbare Handlung zum Nachteil des Kreditinstitutes oder eines seiner Mitarbeiter begangen hat.“ Ein genereller Ausschluss führt hier nach Ansicht der Schuldenberatungen zu weit. Sie empfehlen die Anwendung eines „Hausverbots“, verknüpft mit der Möglichkeit von Online-Banking.
Die EU-Richtlinie fordert ein Basiskonto gegen „angemessenes Entgelt“ oder unentgeltlich. Der vorliegende Entwurf des Sozialministeriums sieht eine Obergrenze von 80 Euro vor, bei „besonders schutzbedürftigen“ KundInnen 40 Euro. Die Schuldenberatungen fordern einen einheitlich niedrigeren Tarif. Durchschnittlich zahlen KundInnen in Österreich jährlich 90 Euro für ihr Gehaltskonto. Ein angemessener Tarif für das Basiskonto sollte deutlicher darunter liegen. Zudem soll bei sozialen Erwägungen auch eine unentgeltliche Variante möglich sein.

Leben ohne Konto
Laut Statistik Austria leben in Österreich 150.000 Personen in Haushalten ohne Konto, der Großteil wohl unfreiwillig. Von AsylwerberInnen ohne Einkommen bis zu Menschen im Privatkonkurs – es gab bisher viele Gründe für Banken, Menschen ein Girokonto zu verweigern. Das Basiskonto für alle ist ein zentrales Element für die Schuldenregulierung und Teilhabe am wirtschaftlichen Leben. Ein Konto ist sowohl für die Gehaltsüberweisung als auch für existenzielle Zahlungen wie Miete oder Strom unabdingbar. Menschen ohne Konto haben Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Bargeldtransfers sind mit zusätzlichen Kosten und erhöhtem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Ein fehlendes Girokonto ist oft das Zünglein an der Waage, das Menschen in die Armut treibt.

 


Zum Entwurf des VZKG und allen Stellungnahmen auf parlament.gv.at

Zur Presseaussendung der asb am 18.12.2015

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