Rechtswidrige Inkasso-Kosten
(11.12.2015) Inkassobüros verrechnen oft rechtswidrige Gebühren und Zinsen, die den tatsächlich ausstehenden Betrag um ein Vielfaches übersteigen. Bei Annahme einer Ratenzahlungsvereinbarungen anerkennt der/die SchuldnerIn auch die bisher verrechneten Inkassokosten. In diesem Fall ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar und SchuldnerInnen haben ein Rücktrittsrecht. Das Inkassobüro muss über den effektiven Jahreszinssatz, die Gesamtkosten sowie die Gesamtbelastung informieren. Fordern Inkassobüros Höchstsätze oder verrechnen nicht gerechtfertigte Betreibungsschritte, kann gegen die Höhe der Inkassokosten Einwand erhoben werden.
Zur Information der Arbeiterkammer OÖ