Kreditgebühren der BTV unzulässig
(11.12.2015) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat deren Kreditbearbeitungsgebühren als "gröblich benachteiligend" bestätigt. Die Spesen waren abhängig von der Höhe des Kredits verrechnet worden.
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