Recht auf Basiskonto beschlossen

(08.04.2016) Das Recht auf ein Basiskonto wird umgesetzt. Ab 18. September sollen Menschen, die über einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU verfügen, Anspruch darauf haben. Mit dem Basiskonto, das Teil des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) ist, wird eine der langjährigen Forderungen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen umgesetzt. Die gemeinsamen Rückmeldungen der Schuldenberatungen zum Entwurf sind in das Gesetz mit eingeflossen. "Das Basiskonto für alle ist zentrales Thema für die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb. Derzeit leben etwa 150.000 Menschen in Österreich ohne Konto.
Zahlreiche Medien berichteten darüber

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