Hypothekarkredite: Aufklärungspflicht erweitern

(11.04.2016) Das neue Hypothekar- und Immobiliengesetz (HIKrG) ist mit 21. März in Kraft getreten. Damit wurden zivilrechtliche Sonderbestimmungen für Hypothekar- und Immobilienkreditverträge geschaffen, die bisher dem Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes unterlagen. Banken haben nun eine umfassendere Aufklärungspflicht. Bereits vor Unterzeichnung des Vertrags müssen Banken und VermittlerInnen eine Reihe von Informationen bereitstellen. Es wird ein Standardformular eingeführt. Über Zinsänderungen sind VerbraucherInnen verpflichtend zu informieren. Ebenso muss es Angaben zum effektiven Jahreszins sowie zum Sollzinssatz geben. Banken dürfen Hypothekarkredite nur bei „positiver Kreditwürdigkeitsprüfung“ vergeben.
Zum Gesetzestext BGBl I 135/2015

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