Rücktritt bei Lebensversicherungen: VKI-Sammelklage

(12.05.2016) Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat erhoben, dass Versicherungsunternehmen bei Lebensversicherungen in der Vergangenheit teilweise gar nicht oder fehlerhaft über das in §165a VersVG normierte Rücktrittsrecht informiert haben. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes besteht somit unbefristetes Rücktrittsrecht. Die Konsequenz aus dem OGH-Urteil ist aus Sicht des VKI, dass KonsumentInnen bei einem Rücktritt alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerhalten. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie (für den Ablebensschutz). Potenziell betroffen sind Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.1994 abgeschlossen wurden. Wer sich an der Sammelaktion beteiligen möchte, findet Informationen und Fragebogen online.
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