Inkassobüros unterliegen Verbraucherkreditgesetz
(12.09.2016) Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt in ihrem Schlussantrag im Verfahren gegen die INKO Inkasso GmbH die Rechtsansicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Auch sie sieht Inkassobüros beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen als Kreditvermittler, für die die strengen Informationspflichten nach dem Verbraucherkreditgesetz gelten. Die endgültige Entscheidung des EuGH ist noch ausständig, die Schlussanträge der Generalanwältin gelten jedoch erfahrungsgemäß als richtungsweisend.
Zum Bericht des VKI