Entschuldung anderswo
(22.12.2016) Insolvenzordnungen für überschuldete Privatpersonen in anderen Ländern zeigen, wie unterschiedlich Entschuldungsmodelle konzipiert sein können. Ihnen allen gleich ist jedoch, dass auch eine Restschuldbefreiung ohne Mindestquote möglich ist und vom Antrag bis zum Neustart nur wenige Jahre oder gar Monate vergehen. Dies macht einmal mehr deutlich, dass Österreich mit seiner 10%-Mindestquote und einer Verfahrensdauer von mindestens sieben Jahren weit hinterher hinkt.
Zur aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "dasbudget" (Nr. 78)