Änderung bei Mindestpension
(11.01.2017) Eine sehr niedrige Pension wird mit einer Ausgleichszulage, der umgangssprachlich bezeichneten "Mindestpension", aufgestockt. Mit 1. Jänner 2017 wurde die Ausgleichszulage für Alleinstehende auf 1000 Euro angehoben, wenn sie mehr als 30 Jahre gearbeitet und dafür Sozialversicherung bezahlt haben. Betroffen sind davon besonders viele Frauen.
Zu näheren Infos auf der Seite der Arbeiterkammer