Neues Jahr bringt diverse Änderungen
(11.01.2017) 2017 wird für KonsumentInnen einiges anders. Ab Juni gehören etwa Roaminggebühren im EU-Ausland der Geschichte an. Außerdem kommt die Lohnsteuer automatisch retour, wenn bis Juni kein entsprechender Antrag gestellt wurde. Jene, die unter diese "antraglose Arbeitnehmerveranlagung" fallen, sollen vom Finanzministerium per Brief informiert werden. Wer neben den üblichen Pauschalbeträgen weitere Absetzposten geltend machen will, sollte die Steuererklärung wie gehabt einreichen.
Alle Änderungen 2017 auf help.gv.at
Zum Bericht u.a. über die antraglose Arbeitnehmerveranlagung auf orf.at