Gesetzesänderungen beschlossen
(11.01.2017) Im Oktober wurde über die Begutachtungsentwürfe zur Exekutionsordnungs-Novelle 2016 und zu den Änderungen im Rechtspflegergesetz berichtet. Alle Änderungen sind inzwischen beschlossenes Gesetz und per 30. November 2016 kundgemacht. Die Neuerungen zur EO (BGBl 100/2016) treten im Jänner 2017 in Kraft. Die Änderungen des Rechtspflegergesetzes (BGBl 98/2016) treten bezüglich der neuen Zuständigkeit von RechtspflegerInnen für Schuldenregulierungsverfahren unabhängig von einer Wertgrenze 2018 in Kraft.