Privatkonkursreform soll kommen

(13.02.2017) Die seit Jahren von Schuldenberatungen geforderte Reform des Schuldenregulierungsverfahrens könnte noch heuer Realität werden - so steht es im neuen Arbeitsprogramm der Bundesregierung. Die Mindestquote von zehn Prozent soll fallen, die Verfahrensdauer auf drei Jahre verkürzt werden. Damit wird der Privatkonkurs endlich auch für jene möglich, die ihn am nötigsten brauchen: Menschen mit sehr hohen Schulden, wie gescheiterte Selbstständige, und Personen mit sehr geringem Einkommen, wie MindestpensionistInnen oder Alleinerziehende. „Dem Wirtschaftsstandort Österreich kann es nur gut tun, wenn weniger Menschen ewig auf ihren Schulden sitzen bleiben und wenn gescheiterte UnternehmerInnen wieder schneller auf die Beine kommen“, sagt asb-Geschäftsführer Clemens Mitterlehner.
Zur Aussendung der asb: Unterstützung für Privatkonkursreform
Zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung (Seite 13)

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