Begutachtungsentwurf für Privatkonkurs-Reform in Arbeit
(10.03.2017) Derzeit wird im Justizministerium am Begutachtungsentwurf für die angekündigte Reform der Privatinsolvenz gearbeitet. Geplant sind der Fall der Mindestquote und eine Verkürzung der Verfahrensdauer von sieben auf drei Jahre. Maßnahmen, die von den Schuldenberatungen seit Jahren gefordert werden, um den Privatkonkurs auch für jene zu ermöglichen, denen er bisher verwehrt blieb. Weiterhin wird das Vermögen der SchuldnerInnen verkauft und das Einkommen auf das Existenzminimum reduziert. Wer jedoch zu wenig besitzt und verdient, um auf die bisherige Mindestquote von zehn Prozent zu kommen, soll sich nach den neuen Regelungen trotzdem entschulden können. Eine Aufforderung zum Schulden-Machen ist die geplante Reform nicht. Wer absichtlich Schulden macht im Wissen, diese nicht zurückzahlen zu können, handelt betrügerisch – vor und nach der Reform.
Zur Presseaussendung der asb